Im April 1938 hatte
Im April 1938 hatte Herman Göring die „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“ erlassen, nach der alle jüdischen Mitbürger aufgefordert wurden, ihr Vermögen anzumelden. Das umfängliche Verzeichnis der Rosauer-Schwestern führt unter Nummer 59 Vogelsteins Gemälde mit einem recht niedrigen Schätzwert von 250 Reichsmark auf. Noch in demselben Jahr wurde das Eigentum der Rosauer-Schwestern beschlagnahmt und veräußert. Über die Wiener Antiquitätenhändlerin Hildegard Gussenbauer wurde das Gemälde bereits im November 1938 an die Kunsthandlung Julius Böhler in München verkauft. Die Schwestern waren unterdessen in eine der Sammelwohnungen zwangsumgesiedelt worden, in denen bis zu 50 Personen auf engsten Raum unter schrecklichen Bedingungen leben mussten. Malvina (1859-1940), die älteste der bereits hochbetagten Schwestern, verstarb noch in Wien. Bertha (1864-1942) und Eugenie (1861-1942) wurden ins Konzentrationslager Treblinka deportiert und ermordet. Die Wiener Deportationslisten vom 11.9.1942 geben darüber Auskunft. An dieser Tatsache wird noch einmal auf erschütternde Weise deutlich, wie perfide das Vernichtungssystem der Nazis war. Selbst vor Alten, Gebrechlichen und Kindern gab es keinen Halt.